Satzung des Amper-Tauschring Karlsfeld-Dachau –
im Folgenden „ATR“ genannt
Der ATR wurde 2003 gegründet und ist ein Zusammenschluss von
Bürgerinnen und Bürgern, die sich demokratisch und eigenverantwortlich
organisieren, mit dem Ziel, sich bei kleinen Alltagsaufgaben gegenseitig zu
helfen und den Kontakt untereinander zu fördern. Man bietet den anderen
Teilnehmern das an, was man gut kann und gerne macht und holt sich
Unterstützung bei Arbeiten, die man nicht gut alleine bewerkstelligen kann.
Wir helfen uns untereinander und sehen uns wie eine organisierte
Nachbarschaftshilfe. Helfen und helfen lassen ist unser Motto. Der ATR
pflegt den Tausch von Dingen und Hilfeleistungen ohne Geld. Vergütet wird
der Zeitaufwand in Form von Ampertalern (ATL) – 20 ATL entsprechen
einer Stunde Arbeitszeit. Auch Gegenstände, die man tauscht, werden mit
ATL bezahlt. Eine Umrechnung in Euro ist nicht möglich. Der ATR hat nicht
die Intention, Gewinne zu erzielen.
§1 Name, Geschäftsjahr
Wir führen den Namen Amper-Tauschring Karlsfeld-Dachau, abgekürzt
ATR, Internet-Adresse: www.ampertauschring.de . Das Kalenderjahr ist das
Geschäftsjahr.
§2 Ziele und Aufgaben des ATR
Ziel des ATR ist das Tauschen von Dienstleistungen und Sachen. Basis ist
die Stunde und erfolgt ausschließlich als Zeitgutschrift für den geleisteten
Aufwand und nicht als Geldäquivalent. Material- und Fahrtkosten werden
zwischen den Tauschpartnern vor dem Tausch vereinbart und ent-
sprechend in Euro bar vergütet.
Wir sind nach außen und innen parteipolitisch, weltanschaulich und
politisch ungebunden und wenden uns gegen jegliche Ausnutzung des
Tauschsystems, gegen Gängelei und autoritäre Verhaltensweisen und
wollen keine Eingriffe in unsere Persönlichkeitsrechte.
Wir betrachten uns als Freundeskreis, in dem verantwortungsvoller und
solidarischer Umgang miteinander selbstverständlich ist. Dabei streben wir
eine ganzheitliche, ökologische Orientierung an und setzen uns für
Umweltschutz und Recycling ein.
Alle ATR-Teilnehmer/-innen haben die Möglichkeit, auf den monatlichen
Mitgliedertreffen, zusammen mit dem Organisationsteam (OrgTeam) über
Grundsätze und Ziele zu diskutieren, Ideen zur Weiterentwicklung einzu-
bringen und über Neues mitzuentscheiden.
§3 Mitgliedschaft
Teilnehmen kann Jede/r, die/der eine Begabung, eine Fähigkeit oder Sache
im ATR einsetzen möchte. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem verbindlichen
Unterzeichnen des Aufnahmeformulars, der Teilnahme an einem
Mitglieder-Treffen und der Zahlung einer einmaligen Aufnahme-Gebühr
sowie der Jahresgebühr. Neue Mitglieder erhalten 100 ATL Startguthaben.
Hat ein Mitglied ein neues Mitglied geworben, wird es mit 20 ATL belohnt.
Die gleichzeitige Mitgliedschaft in anderen Tauschkreisen ist nicht möglich,
es können jedoch mit anderen Tauschringen Tausch-Aktivitäten stattfinden.
Selbstständige, Gewerbebetriebe oder Firmen können in ihrer juristischen
Funktion als Gewerbetreibende, Selbstständige etc. nicht Teilnehmer im
ATR werden. Sie können jedoch als nicht-juristische Personen, wie jeder
andere Bürger auch, dem ATR beitreten.
Teilnehmen kann jede Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Familien
oder Lebensgemeinschaften können als ein Mitglied geführt werden. Jedes
Mitgliedskonto ist auf der Mitgliederversammlung stimmberechtigt und hat
eine Stimme.
§4 Ende der Mitgliedschaft
Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich und bedarf der
Schriftform. Das Tauschheft muss an die Leitung der Finanzen zurück-
gegeben werden. Vor Austritt aus dem ATR muss ein evtl. Minus durch
Leistung ausgeglichen werden (Hilfestellung ist möglich). Beim Übertritt in
einen anderen Tauschkreis kann, sofern der neue Tauschring dem
zustimmt, der bestehende Kontostand mit dem neuen Tauschring
verrechnet werden. Kann der Kontostand nicht ausgeglichen werden, fließt
der positive Saldo dem Sozialkonto des ATR zu oder kann auf ein anderes
Mitglied übertragen werden. Eine Rückerstattung von bereits geleisteten
Beiträgen ist nicht möglich.
Bei einem schwerwiegenden Verstoß eines/-r Teilnehmers/-in gegen die
Regeln kann er/sie durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung
vom ATR ausgeschlossen werden. Wer bis zum 31. März des laufenden
Jahres seinen Mitgliedsbeitrag ohne triftigen Grund nicht bezahlt hat, wird
formlos ausgeschlossen. Das Tauschheft ist der Leitung der Finanzen
zurückzugeben.
§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied erhält ein Tauschheft, in dem alle Tauschgeschäfte
eigenverantwortlich und zeitnah eingetragen werden, jedoch nicht mit
Bleistift. Das Tauschheft muss bis Ende Januar dem Verantwortlichen der
Finanzen vorgelegt werden. Dabei wird es verlängert und die
Verwaltungspunkte abgezogen.
Beim Mitglieder-Treffen am 16.09.2021 wurde erstmals besprochen,
dass Mitglieder, die keine Pluspunkte in ihrem Tauschheft aufweisen,
keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen dürfen. Beschluss
erfolgte am 12.10.2022 mittels außerordentlicher Mitglieder-
Versammlung.
Die ATR-Teilnehmer/-innen haben einen Anspruch auf Veröffentlichung
ihrer Angebote und Gesuche in der Marktzeitung.
Die ATR-Teilnehmer/-innen sind für eine evtl. Besteuerung und/oder Sozial-
versicherungspflicht ihrer Transaktionen/Guthaben selbst verantwortlich.
Der ATR ist weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu
machen oder in dessen Namen Steuern und/oder Gebühren einzuziehen.
§6 Beiträge
Von den ATR-Teilnehmer/-innen wird ein Jahresbeitrag in Geldwährung
und eine Verwaltungsgebühr in Tauschzeiten erhoben. Die Beiträge sind
unabhängig von der Anzahl der Tauschvorgänge und werden für das
kommende Tauschjahr im Januar fällig.
Die Marktzeitung und die Tauschhefte werden für die ATR-Teilnehmer/-
innen kostenfrei abgegeben.
§7 Organe des ATR
Die Organe des ATR sind:
- Mitgliederversammlung
- Organisationsteam (OrgTeam)
§8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird jedes Jahr durch das OrgTeam einberufen.
Die Einladung dazu erfolgt per E-Mail oder einfachem Brief mindestens
zwei Wochen im Voraus. Die Mitglieder des ATR wählen das OrgTeam
jeweils für zwei Jahre. Die Einladung hierzu erfolgt ebenfalls per E-Mail
oder Brief.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 %
der stimmberechtigten ATR-Teilnehmer/-innen anwesend sind.
Auf der Mitgliederversammlung entscheiden alle stimmberechtigten
ATR-Teilnehmer/-innen mit einfacher Mehrheit über die gemeinsamen
Tauschregeln, über Inhalte und Ziele und über den gemeinsamen
Haushalt.
§9 OrgTeam
Das OrgTeam besteht in der Regel aus zwei oder mehreren Personen,
z. B. Sprecher/-in, Stellvertreter/-in, Redaktion Marktzeitung, Betreuer/-in
Homepage, Presse- und Veranstaltungsorganisator/-in, Leiter/in Finanzen,
die sich um Koordination und Konzepte, um Strukturen und Spielregeln
sowie um das Funktionieren des ATR kümmern. Das OrgTeam vertritt den
ATR nach außen. Scheidet ein OrgTeam-Mitglied während des
Geschäftsjahres aus, können die verbleibenden OrgTeam-Mitglieder bis
zum Ende des Geschäftsjahres die Leitung alleine ausführen oder
ersatzweise andere Teilnehmer beiordnen. Sie sind beschlussfähig, wenn
mindestens zwei OrgTeam-Mitglieder anwesend sind.
Das OrgTeam ist die zentrale Anlaufstelle. Es erteilt Auskünfte, nimmt
schriftliche Angebote, Gesuche und Änderungswünsche entgegen. Es gibt
regelmäßig die Marktzeitung heraus und erledigt die Verwaltungsarbeiten.
Die Mitglieder des OrgTeams sind von der persönlichen Haftung Dritten
gegenüber ausgeschlossen.
§10 Satzungsänderungen und Auflösung
Über Satzungsänderungen und Satzungsergänzungen und die Auflösung
des ATR entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertel-
Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Bei Auflösung des ATR können die Mitglieder bei Zustimmung eines
anderen Tauschrings die eigenen Zeitguthaben mitnehmen. Andernfalls
haben alle Mitglieder unverzüglich ihre Tauschhefte abzugeben. Es darf im
Namen des ATR nicht mehr getauscht werden.
Die finanziellen Rücklagen werden an eine gemeinnützige Organisation
übertragen, welche diese ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige
Zwecke zu verwenden hat.
§11 Haftung und Verantwortung
Alle ATR-Teilnehmer/-innen handeln in eigener Verantwortung und im
Vertrauen auf die Verbindlichkeit unserer Satzung. Bei den Angeboten
handelt es sich um steuerfreie Nachbarschaftshilfe.
Das OrgTeam übernimmt keine Verantwortung für den Wert und die
Qualität der getauschten Leistungen und Sachen, legt aber großen Wert
auf qualifizierte Ausführung und Fairness. Im Zweifelsfall empfiehlt sich
eine private Haftpflichtversicherung.
Bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich Abrechnung und sonstiger
Probleme hat der ATR-Teilnehmer bzw. die ATR-Teilnehmerin das Recht,
dass das OrgTeam eine neutrale Schlichtergruppe einsetzt, die darüber
befindet.
§12 Marktzeitung
Die Marktzeitung wird für ATR-Teilnehmer/-innen kostenfrei abgegeben.
Aus den Angeboten und Gesuchen der ATR-Teilnehmer/-innen wird eine
Marktzeitung erstellt. Die Zeitung wird nur an ATR-Teilnehmer/-innen bzw.
an Teilnehmer/-innen anderer Tauschringe ausgegeben.
Die Redaktion der Marktzeitung behält sich vor, Angebote oder Gesuche
nicht zu veröffentlichen, wenn sie gegen Recht und Sitte verstoßen.
§13 Sozialkonto
Jeder kann einmal in Schwierigkeiten kommen. Der ATR richtet ein ATL-
Sozialkonto ein, das durch freiwillige Spenden getragen wird. Auf
begründeten Antrag und nach Bewilligung durch das OrgTeam können
ATR-Teilnehmer/-innen dieses Konto in Anspruch nehmen.
§14 Datenschutz
Die Daten der ATR-Teilnehmer/-innen werden gespeichert und nur zum
Zwecke des Tauschens Mitgliedern anderer Tauschringe zur Verfügung
gestellt. Bei Weitergabe von ATR-Daten (E-Mail-Adressen) wird explizit
darauf hingewiesen, dass diese Daten nicht an Dritte, d.h. nicht an Nicht-
Mitglieder, weitergegeben werden dürfen. Interessent/-innen am ATR
können jedoch die anonymisierte Marktzeitung einsehen.
Geändert per Beschluss und verabschiedet auf der außerordentlichen
Mitgliederversammlung beim Mitglieder-Treffen am 12.10.2022.
Dachau, 20. Januar 2023
Ingrid Stich